Video - Schwangerschaftskonflikt
in der gynäkologischen Gemeinschaftspraxis am Bundesplatz
[Die „Pille danach“ ist inzwischen rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Frauen, die mit Condom verhüten, sollten diese Notfallpille immer bei sich tragen.]
[Inzwischen ist der §219a gestrichen, damit entfällt das Informationsverbot zum Schwangerschaftsabbruch.]
Verhütung und Schwangerschaftskonflikt
Fragesteller:
„Frau Dr. Halder, Sie sind Mitglied der Organisation Pro Familia, die sich für ein sexuell erfülltes Leben für alle Menschen einsetzt. Können Sie das ausführen?
Dr. Halder:
„Sexualität schafft Bindung. Bindung ist die Quelle von Gesundheit, Glück und Lebensqualität. Meine Aufgabe sehe ich in der Unterstützung möglichst langer und ungestörter Sexualität, welche in einer bestimmten Lebensphase mit Fruchtbarkeit und Fortpflanzung verknüpft ist. Dies belastet Frauen und Männer in unserer Gesellschaft aber ungleich. Nicht nur in unserer Gesellschaft, schon seit jeher hat die Ungleichheit der Natur Frauen durch ungewollte Schwangerschaften in Notlage gebracht. Die Geschichte zeigt, dass immer dann, wenn kein geregelter Zugang zu Geburtenkontrolle und Schwangerschaftsabbruch besteht, Frauen mit ihrem Leben bedroht sind und Familien leiden.“
Fragesteller:
„Frau Dr. Halder, wie kommt es, dass Ärzte Mühe haben, Frauen in solch einer Notlage über alle Möglichkeiten zu informieren?“
Dr. Halder (mit nachfolgendem Textbild):
„Gemäß Paragraph 218a gilt die Erwähnung des Begriffes Schwangerschaftsabbruch als Werbung für den Abbruch und ist deshalb strafrechtlich verboten. Information darüber ist also sehr heikel und wird unnachgiebig verfolgt.“
Textbild (erscheint, wenn Dr. Halder vom Paragraph 218 spricht):
- Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches allgemein mit Freiheitsstrafe bedroht.
- Nach § 218a StGB ist in folgenden Ausnahmefällen Straffreiheit möglich:
- wenn der Nachweis einer Konfliktberatung vorliegt, nach einer dreitägigen Wartezeit innerhalb der ersten 12 Wochen nach Befruchtung.
- wenn die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat ist (kriminologische Indikation)
innerhalb der ersten 12 Wochen nach Befruchtung. - wenn Gefahr für das Leben oder der körperlichen bzw. seelischen Gesundheit der Schwangeren besteht (medizinische Indikation), wird der Abbruch ohne zeitliche Frist vom Gesetzgeber erlaubt.
Der Abbruch benötigt in jedem Fall die Einwilligung der schwangeren Frau und darf nur von einem Arzt ausgeführt werden.“
Fragesteller:
„Was wünschen Sie sich zur Verbesserung der Situation der Frau in Zukunft?“
Dr. Halder:
„Zunächst wünsche ich mir ungehinderten Zugang zu Informationen für Frauen in einer derartigen Notlage. Des Weiteren fordere ich, dass die Gesundheitspolitik frauentypische Krankheiten wie Osteoporose und Inkontinenz mehr wahrnimmt, weil sie die Lebensqualität und Würde älter werdender Frauen bedrohen.“
Die „Pille danach“ ist inzwischen rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Frauen, die mit Condom verhüten, sollten diese Notfallpille immer bei sich tragen.